Projekt „CLEAN“ – Unterwasserreinigung in der professionellen Schifffahrt

Seit Anfang 2018 wird von einem Konsortium aus Vertretern der bremischen Umweltbehörde, des Hafenbetreibers „bremenports“, in Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Wasserschutzpolizei, dem Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie, Beschichtungsstofffirmen, dem AWI und der Laeisz-Reederei, den Nordseetauchern und LimnoMar ein Projekt zur Reinigung von Schiffsrümpfen durchgeführt. Das Projekt verfolgt drei wesentliche Ziele:

  • Demonstration der Durchführbarkeit von Unterwasserreinigungen auf nicht-biozidhaltigen, abriebfesten Beschichtungen
  • Demonstration von Techniken zum Auffangen des Bewuchses und der Vermeidung von Gewässerbelastungen und der Einschleppung von nicht-heimischen Arten
  • Bildung von ersten Grundlagen für die Erteilung von Genehmigungen zur Unterwasserreinigung von Schiffen in Häfen

In den zum Download bereitgestellten Dateien finden sich folgende Informationen:

Endbericht CLEAN – 2024

Abschluss-Bericht CLEAN – 2022

Weiterentwicklung eines integrativen Biofouling-Managements
durch proaktive Reinigung für die Berufsschifffahrt“

Link zum Film „Unterwasser-Reinigung von Schiffen und Booten“

Fouling Management

Leitfaden zur Erteilung einer Erlaubnis zur Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen veröffentlicht

Die durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projektgruppe CLEAN hat mit einem bundesweit ersten Leitfaden zur erlaubnispflichtigen Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen verbindliche Regelungen für die Schiffsreinigungen aufgestellt und will so den Eintrag umweltschädlicher Stoffe in die Gewässer der bremischen Häfen reduzieren.

Biofouling ist der Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Tieren auf allen Strukturen, die sich unter Wasser befinden. Jedes Schiff weist immer einen Biofilm oder sogar Makrofouling auf, wenn die Antifouling-Beschichtung durch zu lange Liegezeiten, zu langsame Fahrt oder nicht vorgesehene Fahrtgebiete versagt. Dieser Bewuchs hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Umwelt. Für die Reeder ist es wichtig, den Makrobewuchs wie auch den Biofilm zu entfernen, um einen erhöhten Treibstoffverbrauch zu vermeiden und damit die Kosten für den Schiffsbetrieb zu minimieren.

Dabei ist es unerlässlich, das Entfernen des Biofoulings unter kontrollierten Bedingungen stattfinden zu lassen, sowohl im Dock als auch bei einer Unterwasserreinigung. Es gilt die Umweltbelastungen der Seeschifffahrt weiter zu reduzieren und mögliche gewässerrelevante Einträge durch unsachgemäße Reinigungen zu vermeiden.

Unterwasserreinigungen auf versagenden biozidhaltigen Antifoulingsystemen sind leider aus Kostengründen oft gängige Praxis. Dabei werden Biozide freigesetzt und die Anti-Fouling-Beschichtung beschädigt oder sogar abgetragen. Wird zusätzlich das abgewaschene Material nicht aufgefangen, kommt es zu einem Eintrag von Biofouling, Mikroplastik und Schadstoffen (Biozide) in die Gewässer.

Es wurden grundsätzliche Genehmigungsanforderungen an eine Erlaubnisfähigkeit zusammen mit den verschiedenen Stakeholdern im Hafen herausgearbeitet und bundesweit erstmalig zu einem Leitfaden zur Erteilung einer Erlaubnis von Unterwasserreinigungen in den bremischen Häfen veröffentlicht. Online unter: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – Meeresumweltschutz (bremen.de)

Durch die Erarbeitung und Veröffentlichung des Leitfadens soll der Einsatz von Reinigungssystemen zur UWR in den bremischen Häfen möglich sein. Hierdurch ist ein rechtssicherer Raum vorhanden für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Verfahren, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. So können neue Reinigungstechniken als Bestandteil eines vorausschauenden Bewuchs-Schutz-Managements entwickelt werden.

Mit diesem Vorgehen wird ein wesentlicher Meilenstein in der Abkehr von bislang oft unkontrollierter UWR ohne Schutzvorkehrungen im Ausland hin zu einer gewässerschonenden, gesetzeskonformen Reinigung mit hohem Qualitätsanspruch etabliert und gleichzeitig die verstärkte Nutzung von biozidfreien AFS im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes gefördert.

Leitfaden zur Erteilung einer Erlaubnis von Unterwasserreinigungen in den Bremischen Häfen hier als PDF verfügbar.

Zur Umsetzung der Leitlinie wird das Projekt bis Mai 2023 weiter geführt.